Riester-Rente oder Altersvorsorgedepot: 8 Fälle, bei denen sich ein Wechsel oder Einstieg lohnen kann
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Veröffentlicht am 20.08.2026
Ab 2027 wird die staatlich geförderte private Altersvorsorge neu aufgestellt und natürlich wird es dann wieder zwei Lager geben. Die einen werden Riester endgültig beerdigen und die anderen werden beim neuen Altersvorsorgedepot sofort den nächsten Heilsbringer sehen. Beides ist mir zu einfach.
Denn nur weil ein Produkt neu ist, muss es nicht automatisch besser sein. Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können grundsätzlich nach den bisherigen Förderregeln weitergeführt werden. Gleichzeitig kommt mit dem Altersvorsorgedepot erstmals eine geförderte Variante ohne gesetzliche Beitragsgarantie. Dadurch wird eine deutlich kapitalmarktorientiertere Anlage möglich, aber eben auch mit entsprechenden Schwankungen und Verlustrisiken.
Ein Punkt ist dabei wichtig: Riester oder Altersvorsorgedepot ist nicht automatisch dasselbe wie Garantie oder 100 % Kapitalmarktrisiko. Im neuen System gibt es neben dem Altersvorsorgedepot ohne Garantie auch Garantieprodukte, bei denen zu Beginn der Auszahlungsphase 80 oder 100 % der eingezahlten Beiträge garantiert zur Verfügung stehen. Wer aus einem alten Riester-Vertrag wechselt, muss also nicht automatisch in ein garantieloses Depot wechseln.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht: Riester oder Altersvorsorgedepot? Die entscheidende Frage lautet: Was passt zu deinem bestehenden Vertrag, deiner Restlaufzeit, deinen Garantien, deinen Kosten, deiner Förderung und deiner persönlichen Risikobereitschaft? Genau dafür habe ich acht typische Fälle zusammengestellt. Sie zeigen Tendenzen und keine pauschalen Handlungsempfehlungen.
Kurz gesagt: Besonders interessant kann das neue System für Menschen mit langer Anlagedauer, vergleichsweise teurem Altvertrag und ausreichender Risikobereitschaft werden. Vorsicht ist dagegen bei sehr hohen bisherigen Förderquoten, mehreren Kindern, wertvollen Garantien oder einer kurzen Restlaufzeit geboten.
Rechtlicher Hinweis
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Er ist keine Anlageberatung, keine Empfehlung zum Kauf oder Abschluss eines konkreten Produkts und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Wertpapier- und Versicherungsanlagen können schwanken. Verluste sind möglich. Steuerregeln und deren Wirkung hängen von der individuellen Situation ab und können sich ändern. Aussagen in diesem Artikel trennen Fakten und Einordnung und sind so formuliert, dass sie fair, verständlich und nicht irreführend sind.
Was sich ab 2027 bei der Förderung ändert
Die neue Förderung hängt stärker von deinem tatsächlichen Eigenbeitrag ab. Für die ersten 360 € Eigenbeitrag pro Jahr beträgt die Grundzulage 50 %, also maximal 180 €. Für weitere Eigenbeiträge bis insgesamt 1.800 € pro Jahr beträgt die Grundzulage 25 %. In Summe sind damit bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr möglich.
Für jedes zulageberechtigte Kind kommt eine Kinderzulage in Höhe von 100 % des Eigenbeitrags hinzu, maximal jedoch 300 € je Kind und Jahr. Voraussetzung für die Grundzulage ist grundsätzlich ein Eigenbeitrag von mindestens 120 € pro Jahr. Wer zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 € erhalten.
Steuerlich können grundsätzlich bis zu 1.800 € Eigenbeiträge zuzüglich des jeweiligen Zulageanspruchs im Rahmen der Günstigerprüfung berücksichtigt werden. Insgesamt dürfen zwar bis zu 6.840 € pro Jahr in einen solchen Altersvorsorgevertrag eingezahlt werden, steuerlich gefördert werden davon grundsätzlich aber nur die 1.800 € Eigenbeitrag zuzüglich der Zulagen.
Der große Unterschied beim Altersvorsorgedepot ist die fehlende gesetzliche Beitragsgarantie. Dadurch können stärker aktienorientierte Anlagen und beispielsweise geeignete ETFs oder Fonds eingesetzt werden. Das eröffnet höhere Renditechancen, aber das Geld wird eben nicht plötzlich risikolos. Wer Kapitalmarkt will, bekommt auch Kapitalmarkt.
Beim gesetzlich definierten Standarddepot dürfen die Effektivkosten maximal 1,0 % pro Jahr betragen. Bei anderen Altersvorsorgedepots gibt es keine pauschale Garantie, dass wir am Ende bei 0,2 oder 0,5 % landen. Welche Produkte und Kosten tatsächlich auf dem Markt stehen, werden wir erst mit den Angeboten ab 2027 sehen.
Acht Fälle, bei denen sich ein genauer Vergleich lohnt
1) Junge Familie mit zwei Kindern und einem teuren Riester-Vertrag
35 Jahre alt, zwei zulageberechtigte Kinder, mittleres Einkommen und noch rund 30 Jahre bis zum Ruhestand. Dazu ein Riester-Versicherungsvertrag mit vergleichsweise hohen Effektivkosten. Genau hier kann ein Wechsel deutlich attraktiver werden.
Der Vorteil liegt nicht darin, dass das Altersvorsorgedepot automatisch eine höhere Rendite produziert. Entscheidend ist die Kombination aus langer Anlagedauer, möglicherweise niedrigeren Kosten und einer höheren Aktienquote. Gerade über drei Jahrzehnte können bereits kleine Kostenunterschiede beim Endvermögen richtig wehtun oder eben richtig helfen.
Auch die neue Kinderförderung kann interessant sein. Bei beispielsweise 300 € Eigenbeitrag können je zulageberechtigtem Kind bis zu 300 € Kinderzulage entstehen.
Trotzdem würde ich keinen bestehenden Vertrag einfach wegwerfen. Garantiewert, aktuelles Vertragsguthaben, garantierte spätere Rente, Effektivkosten und mögliche Übertragungskosten gehören vorher auf den Tisch. Bei langer Laufzeit und einem teuren Altvertrag spricht aber vieles dafür, 2027 sehr genau hinzuschauen.
2) Kinderloser Arbeitnehmer mit langer Restlaufzeit
40 Jahre alt, keine Kinder, 50.000 € Bruttoeinkommen und noch 25 bis 30 Jahre bis zum Ruhestand. Auch hier kann das neue System gerade bei einem teuren oder renditeschwachen Riester-Vertrag interessant sein.
Im bisherigen Riester-System beträgt die Grundzulage maximal 175 € jährlich und für die volle Förderung muss grundsätzlich der einkommensabhängige Mindesteigenbeitrag erfüllt werden. Im neuen System steigt die Grundzulage mit dem tatsächlichen Eigenbeitrag. Bei 1.800 € Eigenbeitrag sind maximal 540 € Grundzulage möglich.
Zusätzlich kann sich über die steuerliche Günstigerprüfung noch ein weiterer Vorteil ergeben. Entscheidend bleibt trotzdem das Gesamtpaket aus Kosten, Kapitalanlage, Garantien und späterer Besteuerung. Wer noch 25 oder 30 Jahre vor sich hat und heute in einem kostspieligen Vertrag steckt, sollte sich den Vergleich nicht entgehen lassen.
3) Gutverdienender Sparer mit langem Anlagehorizont
38 Jahre alt, ein Kind, hohes Einkommen und noch knapp 30 Jahre bis zur Rente. Bei dieser Gruppe wird häufig nur auf die Zulage geschaut, obwohl die steuerliche Seite mindestens genauso interessant sein kann.
Das Finanzamt führt weiterhin eine Günstigerprüfung durch und schaut, ob der Sonderausgabenabzug einen zusätzlichen Steuervorteil bringt. Gleichzeitig unterscheidet sich die neue Förderhöchstgrenze vom bisherigen Riester-System: Künftig werden grundsätzlich bis zu 1.800 € Eigenbeitrag zuzüglich des jeweiligen Zulageanspruchs berücksichtigt.
Dazu kommt die lange Laufzeit. Wer noch knapp drei Jahrzehnte vor sich hat und Schwankungen aushalten kann, bekommt mit einer höheren Aktienquote ganz andere Renditechancen als in stark garantieorientierten Produkten. Garantie klingt gut, kostet aber häufig Rendite. Wer die Schwankungen emotional und finanziell tragen kann, für den kann das neue System sehr interessant werden.
4) Jüngerer Sparer mit einem kostenintensiven Riester-Fondssparplan
32 Jahre alt, ein oder zwei Kinder und noch mehr als 30 Jahre bis zur Rente. Der bestehende Riester-Fondssparplan ist relativ teuer. Für mich ist das einer der Fälle, bei denen ein Vergleich besonders spannend wird.
Kosten wirken im Alltag klein, aber über Jahrzehnte gnadenlos. Ein halbes oder ein Prozent mehr Kosten fühlt sich heute nach wenig an, kann durch den Zinseszinseffekt über 30 Jahre aber einen erheblichen Unterschied machen.
Nur bitte nicht in die nächste einfache Rechnung rutschen: alter Vertrag teuer, ETF billig, also sofort wechseln. Beim Standarddepot gilt zwar ein Effektivkostendeckel von 1,0 %, aber welche konkreten Produkte später für 0,3, 0,5 oder 0,8 % angeboten werden, wissen wir heute noch nicht. Wer eine sehr lange Restlaufzeit und einen teuren Altvertrag hat, sollte deshalb vergleichen, sobald die echten Angebote auf dem Tisch liegen.
5) Selbstständiger, der bisher nicht unmittelbar Riester-förderberechtigt war
40 Jahre alt, selbstständig tätig und bisher nicht unmittelbar Riester-förderberechtigt. Hier ist der Begriff Wechsel eigentlich schon falsch, denn für viele Selbstständige öffnet sich ab 2027 überhaupt erst ein neuer Zugang zur geförderten privaten Altersvorsorge.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen werden unter anderem selbstständig Erwerbstätige mit entsprechenden Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit unmittelbar förderberechtigt. Bei diesen Selbstständigen gehört insbesondere die Abgabe einer Steuererklärung für das Beitragsjahr zu den Voraussetzungen.
Auch Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen unmittelbar förderberechtigt sein. Für viele, die bisher gar keinen Riester-Vertrag abschließen konnten, ist das neue System deshalb definitiv einen Blick wert.
6) Geringverdiener mit mehreren Kindern und sehr kleinem Eigenbeitrag
34 Jahre alt, niedriges Einkommen, drei zulageberechtigte Kinder und bisher eine sehr hohe Riester-Förderung bei sehr geringem Eigenbeitrag. Genau hier würde ich besonders vorsichtig sein, denn neu bedeutet in diesem Fall keineswegs automatisch besser.
Im bisherigen Riester-System können Familien mit mehreren Kindern bei niedrigem Einkommen eine außergewöhnlich hohe Förderung im Verhältnis zum eigenen Beitrag erhalten. Neben der Grundzulage von 175 € können je nach Geburtsjahr der Kinder 185 € beziehungsweise 300 € Kinderzulage je Kind hinzukommen.
Bei sehr niedrigem Einkommen kann wegen der bisherigen Berechnung sogar der gesetzliche Sockelbetrag von 60 € Eigenbeitrag pro Jahr ausreichen, um die volle Zulage zu erhalten. Im neuen System ist die Förderung dagegen unmittelbar an den Eigenbeitrag gekoppelt. Bei lediglich 120 € Eigenbeitrag entstehen beispielsweise 60 € Grundzulage und maximal 120 € Kinderzulage je Kind.
Wer heute mit einem sehr kleinen Eigenbeitrag eine extrem hohe Förderquote bekommt, sollte deshalb nicht blind in das neue System springen. Hier kann der bestehende Riester-Vertrag finanziell klar die bessere Lösung bleiben.
7) Kurz vor dem Ruhestand oder ein wertvoller Altvertrag
58 bis 62 Jahre alt oder ein älterer Riester-Versicherungsvertrag mit attraktiven Garantien. Je näher die Auszahlungsphase rückt, desto weniger halte ich von pauschalen Aussagen.
Wer nur noch wenige Jahre vor sich hat, profitiert deutlich weniger von einer höheren Aktienquote als jemand mit 20 oder 30 Jahren Anlagehorizont. Gleichzeitig können Börsenverluste kurz vor der Auszahlungsphase besonders unangenehm werden, weil schlicht weniger Zeit für eine Erholung bleibt.
Beim Standarddepot kommt noch ein Punkt dazu: Es ist nicht einfach „ETF kaufen und 40 Jahre liegen lassen“. Es sieht zwei Fonds mit unterschiedlichen Risikoprofilen vor. In den Jahren vor Beginn der Auszahlungsphase wird das angesparte Kapital standardmäßig schrittweise in den risikoärmeren Fonds umgeschichtet, sofern du keine andere Aufteilung wählst. Das Risiko kurz vor dem Ruhestand wird also durchaus berücksichtigt.
Noch wichtiger können bei älteren Versicherungsverträgen bestehende Garantien sein. Entscheidend ist dabei nicht allein das Abschlussjahr, sondern die konkrete garantierte Verzinsung, die garantierte Rentenleistung und gegebenenfalls der garantierte Rentenfaktor.
Ein Wechsel kann trotzdem interessant sein, wenn der Altvertrag sehr teuer ist, viel Kapital vorhanden ist oder die neue Auszahlungsform besser zu den eigenen Bedürfnissen passt. Im neuen System kann statt einer lebenslangen Leibrente auch ein Auszahlungsplan gewählt werden, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr läuft. Noch nicht ausgezahltes Kapital kann bei einem solchen Auszahlungsplan grundsätzlich vererbbar sein.
Der Unterschied ist dabei ziemlich greifbar. Eine Leibrente zahlt grundsätzlich lebenslang. Beim Auszahlungsplan kann noch nicht ausgezahltes Vermögen grundsätzlich vererbbar bleiben, dafür endet die Auszahlung, wenn der Auszahlungsplan ausgelaufen und das Vermögen verbraucht ist. Gerade kurz vor dem Ruhestand ist das deshalb nicht nur eine Produktfrage, sondern auch eine Frage davon, wie du dein Geld später eigentlich nutzen möchtest.
Wer weniger als zehn Jahre Restlaufzeit hat, sollte deshalb nicht nach irgendeiner Faustregel handeln. Garantien, Kosten, Rentenleistung und gewünschte Auszahlungsform müssen konkret gegeneinander gerechnet werden.
8) Berufseinsteiger und junge Menschen unter 25
23 Jahre alt, erstes festes Einkommen, keine Kinder und noch mehr als 40 Jahre bis zum Ruhestand. Wer in diesem Alter mit der privaten Altersvorsorge beginnt, hat einen Vorteil, den später niemand mehr nachholen kann: Zeit.
Wer zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 € erhalten. Noch wichtiger ist aber die lange Anlagedauer. Gerade bei einem Altersvorsorgedepot können sich Renditen und Zinseszinseffekt über mehrere Jahrzehnte besonders stark auswirken.
Anders als bei vielen heutigen Riester-Sparern gibt es bei jungen Berufseinsteigern häufig auch keinen Altvertrag, dessen Garantien, Kosten oder Übertragungswerte erst geprüft werden müssen. Die Frage lautet hier deshalb weniger „Soll ich wechseln?“, sondern eher: „Ist die geförderte Altersvorsorge für mich ein sinnvoller zusätzlicher Baustein und welches Risiko möchte ich über mehrere Jahrzehnte eingehen?“
Wichtig bleibt trotzdem: Auch mit 20 oder 25 Jahren ist ein Altersvorsorgedepot kein risikoloses ETF-Sparkonto. Das geförderte Geld ist grundsätzlich für die Altersvorsorge gebunden und Kursschwankungen gehören bei einer kapitalmarktorientierten Anlage dazu. Der 200-Euro-Bonus und die besondere Bedeutung des langen Anlagehorizonts werden vom BMF ausdrücklich hervorgehoben.
Ein Punkt ist dabei wichtig: Riester und Altersvorsorgedepot sind zusätzliche Bausteine der privaten Altersvorsorge. Sie ersetzen weder die gesetzliche Rente noch gegebenenfalls eine betriebliche Altersvorsorge. Und sie schließen eine persönliche Rentenlücke nicht automatisch. Ob und welchen Beitrag sie dazu leisten können, hängt unter anderem von Sparrate, Förderung, Laufzeit, Kosten, Rendite und dem tatsächlichen Vorsorgebedarf ab.
Wichtig: Trotz des Begriffs „Depot“ bleibt das geförderte Altersvorsorgevermögen grundsätzlich für das Alter gebunden. Die Auszahlungsphase kann regelmäßig frühestens mit 65 und spätestens mit 70 beginnen. Ein früherer Beginn ist unter anderem möglich, wenn bereits vor dem 65. Lebensjahr eine gesetzliche Altersrente oder eine entsprechende Versorgung bezogen wird. Das Altersvorsorgedepot ist deshalb kein frei verfügbares Wertpapierdepot.
Ein Punkt, der beim Wechsel gerne übersehen wird
Ein bestehender Riester-Vertrag kann grundsätzlich auf einen neuen Altersvorsorgevertrag übertragen werden, ohne dass allein durch diesen Übertrag die bisherige Förderung zurückgezahlt werden muss. Das heißt aber nicht, dass der Wechsel automatisch kostenlos ist. Beim Wechsel aus einem Altvertrag können Wechsel-, Abschluss- oder Vertriebskosten entstehen.
Auch die häufig genannte Regel „nach fünf Jahren kostenlos, sonst höchstens 150 €“ gilt nicht pauschal für den erstmaligen Wechsel aus einem alten Riester-Vertrag in das neue System. Diese Regel betrifft den Wechsel innerhalb des neuen Systems: Nach fünf Jahren Vertragsdauer muss der abgebende Anbieter dort einen Wechsel kostenfrei ermöglichen; der neue Anbieter darf grundsätzlich höchstens 150 € Verwaltungspauschale verlangen.
Was du vor einem Wechsel wirklich prüfen solltest
Ich würde bei einem bestehenden Vertrag niemals nur auf eine erwartete Rendite oder auf irgendeine neue ETF-Werbung schauen. Du brauchst das aktuelle Vertragsguthaben, die Summe deiner Eigenbeiträge, die bisher erhaltenen Zulagen, die laufenden und einmaligen Kosten, das garantierte Kapital beziehungsweise die garantierte Rente und gegebenenfalls den garantierten Rentenfaktor oder Garantiezins.
Dazu kommen die Kosten einer Übertragung, die verbleibende Zeit bis zur Auszahlungsphase, Zahl und Alter der zulageberechtigten Kinder, dein geplanter Eigenbeitrag, deine persönliche Steuersituation und vor allem die Frage, wie viel Risiko du wirklich tragen willst. Nicht theoretisch. Sondern auch dann, wenn dein Depot zwischenzeitlich deutlich im Minus steht.
Wohn-Riester würde ich an dieser Stelle bewusst ausklammern. Dort gelten zusätzliche steuerliche und wohnungswirtschaftliche Regeln und deshalb gehört Wohn-Riester für mich immer in eine gesonderte Betrachtung.
Bitte nicht einfach kündigen
Das ist einer der Punkte, bei denen aus einer schnellen Entscheidung sehr schnell ein teurer Fehler werden kann. Eine normale Kündigung und Auszahlung eines geförderten Riester-Vertrags kann eine schädliche Verwendung darstellen. Dann müssen die auf das ausgezahlte geförderte Vermögen entfallenden Zulagen und gegebenenfalls erhaltene steuerliche Vorteile grundsätzlich zurückgezahlt werden.
Wenn du in das neue System wechseln willst, solltest du deshalb die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten zur Übertragung des geförderten Altersvorsorgevermögens nutzen und nicht einfach auf den Kündigungsbutton drücken.
Bestehende Riester-Verträge können grundsätzlich weitergeführt werden. Es ist sogar möglich, unter Beibehaltung der sonstigen Vertragsbedingungen allein in die neue Fördersystematik zu wechseln. Wer zusätzlich einen neuen Altersvorsorgevertrag abschließt, sollte aber beachten, dass damit der Wechsel in die neue Fördersystematik verbunden ist und die alte Förderung des bestehenden Riester-Vertrags nicht einfach parallel unverändert weiterlaufen kann.
Fazit
Das Altersvorsorgedepot ist für mich ein wichtiger Schritt, aber es ist nicht automatisch für jeden Riester-Sparer die bessere Lösung. Genau diese pauschalen Aussagen sorgen am Ende dafür, dass Menschen Entscheidungen treffen, ohne ihren eigenen Vertrag überhaupt verstanden zu haben.
Besonders interessant kann das neue System für Menschen mit langer Anlagedauer, vergleichsweise teurem Altvertrag und ausreichender Risikobereitschaft werden. Vorsicht ist dagegen bei sehr hohen bisherigen Förderquoten, mehreren Kindern, wertvollen Garantien oder einer kurzen Restlaufzeit geboten.
Und genau deshalb würde ich 2027 nicht fragen: Welches Produkt ist besser? Ich würde fragen: Welches Produkt passt besser zu meinem Leben, meinem Vertrag und meiner Ausgangslage?
Denn am Ende entscheidet nicht der Name auf dem Produkt. Entscheidend sind Garantien, Kosten, Förderung, Steuern, Laufzeit und realistische Kapitalmarkt-Szenarien. Erst verstehen, dann rechnen und danach handeln.
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Quellen und Einordnung
Bundesgesetzblatt: Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) vom 26. Mai 2026, BGBl. 2026 I Nr. 156
Bundesministerium der Finanzen: Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge, abgerufen am 20. August 2026
Deutscher Bundestag: Reform der privaten Altersvorsorge, Beschluss vom 27. März 2026; Regierungsentwurf BT Drucksache 21/4088 und Beschlussempfehlung BT Drucksache 21/4996.