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Älteres Paar prüft gemeinsam Unterlagen als Symbol für Rentenplanung und einen früheren Rentenbeginn.

Rentenabschlagsrechner


Wie viel Rente fehlt dir, wenn du mit 63 aufhörst zu arbeiten?

Der Rechner zeigt dir, wie sich ein vollständiger Arbeitsausstieg mit 63 auf deine mögliche Bruttorente auswirken kann. Neben dem gesetzlichen Abschlag berücksichtigt er auch Rentenansprüche, die du bis zur Regelaltersgrenze voraussichtlich nicht mehr aufbaust. Ob der frühere Ruhestand zu deinem Familienplan passt, hängt zusätzlich von Vermögen, privater und betrieblicher Vorsorge, Steuern, Krankenversicherung und dem Einkommen ab, das euch im Ruhestand zur Verfügung stehen soll.

Vereinfachte Modellrechnung für einen vollständigen Arbeitsausstieg mit 63.

Eingaben

Daraus werden Regelaltersgrenze und Abschlag ermittelt.
Bereits erworbener Anspruch aus deiner Renteninformation.
Hochrechnung ohne künftige Rentenanpassungen.
Modellannahme:

Vollständiger Arbeitsausstieg mit 63. Weitere Beiträge und Sonderzahlungen zum Ausgleich von Abschlägen werden nicht berücksichtigt.

Wie wird gerechnet?

Der Rechner verwendet deinen heute bereits erworbenen Rentenanspruch und die hochgerechnete Rente bei Regelaltersgrenze. Der noch erwartete Rentenaufbau wird vereinfacht gleichmäßig bis zur Regelaltersgrenze verteilt.

Daraus wird der bis 63 voraussichtlich aufgebaute Rentenanspruch geschätzt. Anschließend werden 0,3 % Abschlag je Monat des vorgezogenen Rentenbeginns berücksichtigt.

Ergebnis

Geschätzter Rentenverlust pro Monat – entspricht – pro Jahr
Rente bei Regelaltersgrenze – –
Geschätzte Rente mit 63 – nach Abschlag
Nicht aufgebaute Rentenanwartschaft durch Arbeitsende mit 63
–
Abschlag bei Rentenbeginn mit 63 – Monate x 0,3 %
– –
Teilrente und Weiterarbeiten

Aktuell kann eine Altersrente auch als Teilrente zwischen 10 % und 99,99 % bezogen werden.

Wer neben einer vorgezogenen Altersrente rentenversicherungspflichtig weiterarbeitet, kann weitere Rentenansprüche erwerben. Dadurch kann die spätere Gesamtrente höher ausfallen. Für den zunächst nicht bezogenen Rentenanteil kann später ein geringerer oder kein Abschlag gelten.

Stand: September 2026.

Redaktionell verantwortlich: Kamil Saatz, Gründer von FinanzEltern | Stand: September 2026
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