Krankengeld-Rechner
Was bedeutet das Ergebnis für deine Genesungszeit?
Krankengeld-Rechner
Berechne dein voraussichtliches Krankengeld, die Sozialabgaben und deine Einkommenslücke bei längerer Arbeitsunfähigkeit.
Deine Angaben
Berechnungsannahmen
Der Rechner geht von einem gleichbleibenden Monatsgehalt aus. Bei Stundenlohn, stark schwankendem Einkommen, mehreren Beschäftigungen oder Sonderabrechnungen kann die tatsächliche Krankengeldberechnung anders erfolgen.
Das laufende Monatsbrutto und Monatsnetto werden gemäß der gesetzlichen Monatslogik durch 30 geteilt. Beitragspflichtige Einmalzahlungen der vorhergehenden zwölf Kalendermonate werden mit 1/360 berücksichtigt.
Für die 78-Wochen-Grenze wird unterstellt, dass im aktuellen Dreijahreszeitraum noch keine früheren Zeiten wegen derselben Krankheit angerechnet wurden.
Ein Krankengeldzuschuss des Arbeitgebers nach Beginn des Krankengeldbezugs wird nicht berücksichtigt. Eine solche Zahlung ist nicht mit einer verlängerten vollen Entgeltfortzahlung gleichzusetzen.
Dein Ergebnis
Krankengeld ist grundsätzlich steuerfrei. Es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Dadurch kann sich der Steuersatz auf andere steuerpflichtige Einkünfte erhöhen. Eine individuelle Steuerwirkung wird in diesem Rechner nicht berechnet.
Weitere Werte
Disclaimer
Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Modellrechnung für 2026 und ersetzt nicht die verbindliche Berechnung deiner gesetzlichen Krankenkasse.
Er ist auf Arbeitnehmer mit gleichbleibendem Monatsentgelt ausgerichtet. Maßgeblich sind insbesondere das tatsächlich abgerechnete beitragspflichtige Arbeitsentgelt, das Nettoarbeitsentgelt und der beitragspflichtige Anteil von Einmalzahlungen.
Die frei wählbare Dauer der vollen Entgeltfortzahlung darf nur erhöht werden, wenn tatsächlich weiterhin volles beitragspflichtiges Arbeitsentgelt gezahlt wird.
Arbeitgeberseitige Krankengeldzuschüsse, Reha- oder Übergangsgeld, Teil-Arbeitsunfähigkeit, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, Kurzarbeit, mehrere Beschäftigungen, vorherige Zeiten derselben Krankheit und weitere Sonderfälle werden nicht vollständig abgebildet.
Die 78-Wochen-Grenze wird so berechnet, als seien im maßgeblichen Dreijahreszeitraum noch keine früheren Zeiten wegen derselben Krankheit verbraucht.
Die Berechnung ersetzt keine persönliche Rechts-, Steuer- oder Sozialversicherungsberatung. Stand: August 2026.